§1 Fraktionen
§1.1 Fraktionsgründungen erfordern ein Konzept, welches von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden muss.
§1.2 Eine illegale Fraktion muss aus mindestens 5 und darf maximal aus 25 Mitgliedern Bestehen
§1.3 Legale Fraktionen haben keine Mitgliederbegrenzung, dürfen aber nur mit maximal 30 Personen agieren!
§1.4 Bei Razzien dürfen PD/FIB/SD/Army mit mehr als 30 Personen agieren.
§1.5 Fraktionen müssen mindestens 2 erkenntliche Merkmale tragen! (Generell müssen Fraktionen klar erkenntlich sein, egal ob es die Gangwesten, Kutten oder ähnliches sind, es muss stilistisch zu dieser Fraktion passen.)
Wichtig: Diese Regelung mit 2 Erkennungsmerkmalen gilt nicht für Gangs oder einem MC. Dort muss 1 festes Erkennungsmerkmal festgelegt werden. Die restliche Kleidung sollte dafür in Fraktionsfarbe sein.
§1.6 Die Frage, zu welcher Fraktion eine Person gehört, muss nicht ehrlich beantwortet werden.
§1.7 Nach dem Austreten einer Fraktion gilt für den Spieler eine sogenannte “Fraktionssperre”, die 3 Tage anhält.
§1.8 Ein Blood-out ist nur möglich, wenn es zuvor ein Blood-In gab! (Nach einem Blood-out ist der Eintritt in dieselbe Fraktion nach 14 Tagen möglich!)
§1.9 Es ist nicht gestattet, neue Mitglieder für Bad Fraktionen über den LV/ gelbe Seiten zu suchen, dies wird mit einem Fraktion Warn bestraft.
§2 Inoffizielle Gruppierungen
§2.1 Ungenehmigte Gangs oder Fraktionen gelten als Zivile/Offizielle Gruppen.
§2.2 Diese dürfen nicht aus mehr als 7 Mitgliedern bestehen, agieren dürfen sie mit maximal 5 Personen (Schussgefecht, Überfälle, Geiselnahmen,..).
§2.3 Sollte es herauskommen, dass eine Zivile/Inoffizielle Gruppe aus mehr als 7 Personen besteht oder mit mehr als 5 Personen agiert, werden alle einen Ban oder eine Verwarnung bekommen!
§2.4 Mitglieder verschiedener Fraktionen ist es kurzfristig gestattet, zusammen als Zivilisten zu agieren, solange sie ein einheitliches Outfit tragen. Verboten ist es hierbei, einen Angriff auf eine andere Fraktion zu starten!
§3 Bad Fraktionen
§3.1 Offizielle Fraktionen dürfen aus 25 Mitgliedern Bestehen
§3.2 Fraktionen müssen erkennbar gekleidet sein. Dies bedeutet, dass zwei Erkennungsmerkmale Pflicht sind. Ausgenommen hiervon sind MC's. Hier muss lediglich 1 Erkennungsmerkmal genutzt werden, jedoch muss dafür die Frakfarbe getragen werden. Bei einer Situation/Schießerei müssen die Autos in der Fraktionsfarbe sein.
Caller Auto : Es ist gestattet, auf dem Caller Auto Sticker zu haben. Jedoch muss die Fraktions Farbe gut erkennbar sein.
Die Weste ist das größte Merkmal. Von daher ist es wünschenswert, wenn diese getragen wird, ist jedoch nicht verpflichtend.
Ausgenommen: Leaderschaft, jedoch muss die ganze Leaderschaft gleich aussehen und auch da muss erkennbar sein, dass man der Fraktion angehört.
Diese Merkmale werden auch von der Fraktionsverwaltung notiert.
§3.2.1 Gangs sind von dieser Regelung ausgenommen und benötigen kein festes Erkennungsmerkmal. Hier muss lediglich über die Kleidungsfarbe die Zugehörigkeit signalisiert werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Kleidungsstücke klar erkenntlich in der Frakfarbe sind.
§3.2.2 Bad Fraktionen dürfen sich zwei Kleidungsstücke kostenfrei heraussuchen (Custom Kleidung bei bspw. doctor visuals müssen selbst gerzahlt werden), welche dann zur Verfügung gestellt werden. Das Einfügen auf den Server kostet nix. Ab dem dritten Kleidungsstück werden ab sofort Kosten berechnet.
§3.3 Bad Fraktionen ist es nicht gestattet, mit Zivilisten gegen andere Fraktionen aggressiv zu agieren. (3 Partei)
§3.4 Bad-Fraktionen sind erst offiziell, wenn die Fraktionsverwaltung dies öffentlich im Discord ankündigt hat und bereits 5 Mitglieder vorhanden sind.
§3.5 Falls eine Bad Fraktion einen Aufbauschutz erhalten hat, darf diese nicht von Bad Fraktionen/Staatsfraktionen angegriffen werden. Dazu zählt auch das Anmerken OOC auf den Aufbauschutz.
Ausnahme : Die Bad Fraktion im Aufbauschutz agiert aggressiv gegenüber einer anderen Partei, dann entfällt der Aufbauschutz gegenüber dieser.
§3.6 Eine Bad Fraktion darf insgesamt 2 illegale Drogen/Waffenrouten besitzen.
§3.7 Während des Aufbauschutz dürfen die Fraktionen keine Bündnisse eingehen.
§3.8 Ab 3 Warns wird die Fraktion mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
Die Fraktion wird auch aufgelöst wenn sie einen gewissen Zeitraum unter 5 Mitglieder hat
$3.9 Fraktion Warns verschwinden nach 14 Tagen.
§3.10 Gambo Verhalten und andere Regelverstöße von Fraktionen kann zu einer sofortigen Auflösung führen.
§3.11 Bad Fraktionen ist es jederzeit erlaubt, ein Bloodout eines ehemaligen Mitglieds, welches ohne Bloodout entlassen wurde, nachträglich auszuführen.
§3.12 Ein Bloodout gilt nur als gültig, wenn dieser von einem Mitglied mit Rang 11 oder 12 durchgeführt worden ist.
§3.13 Wird eine Fraktion aufgelöst, ist es gleichgestellt wie ein Bloodout - man vergisst alles.
§3.14 Gang-Baiting ist strengstens untersagt und wird dementsprechend bestraft.
§3.16 Sind bei einer Situation mindestens 5 Personen beteiligt und 3 Personen haben einen Regelbruch begangen, so erhält die Fraktion einen Frakwarn und die Einzelpersonen, die am Regelbruch beteiligt waren, erhalten ebenfalls eine Bestrafung.
§3.17 Auf jedem Fraktionsdiscord muss mindestens 2 Teamler von der Fraktionsverwaltung sein.
§3.18 Es ist gestattet Routen sowie die Geldwäsche im Discord zu vermerken, sofern alle Mitglieder darüber IC informiert worden sind.
Es ist ebenfalls gestattet, Routeneinkäufe im Discord zu vermerken.
Wichtig: Auf dem Discord dürfen nur Ankündigungen für folgendes erfolgen:
Aufstellungen (nur Datum + Uhrzeit, nicht die Themen) und Gangwar.
§3.19 Nach dem Ausstieg aus einer Fraktion erhält man, je nachdem um welche Art von Fraktion es sich handelt, eine Fraktionssperre. Die Sperre dauert 3 Tage ab dem Ausstieg. (mit Zustimmung von der Frakverwaltung kann diese umgangen / verkürzt werden)
§3.20 Nach der Auflösung einer Fraktion erhält man eine Fraktionssperre
Nach einer Auflösung darf man erst wieder nach 14 Tagen ein Konzept einreichen.
§3.21 Erhält eine Fraktion innerhalb von 14 Tagen den 2ten Frakwarn, wird eine neue Probewoche verhängt.
§3.22 Das Ausrauben einer/m Waffenkammer/Lager ist strengstens untersagt.
§3.23 Jede neue Fraktion bekommt eine Woche Probezeit, in dieser Zeit kann man kein Bündnis/Krieg eingehen.
§3.24 Das beanspruchen einer Route ist erst nach Ablauf der Probewoche möglich.
§3.25 Pro Kampf gegen eine andere Fraktion darf nur ein Fraktions-Helikopter ausgeparkt sowie benutzt werden. Geht dieser Helikopter kaputt, so darf kein neuer verwendet/ausgeparkt werden. (gilt auch für Staatsfraktionen)
§3.26 Forderungen dürfen nur von der Person gestellt werden, die aktuell den höchsten Rang hat.
§3.27 Es dürfen maximal 5 Millonen oder 10 Waffen gefordert werden. Eine Forderung muss IMMER realistisch gehalten werden und an die Situation angepasst sein.
§3.28 Ein Baseraid sollte immer die letzte Option sein. Es sollte vorerst immer probiert werden, dass ganze mit Worten zu klären.
§3.29 Das Auftreten / die Sprache / der Slang einer Fraktion sollte bestmöglich ausgespielt werden.
§3.30 Ein Leaderschaftswechsel (ab Rang 10) muss bei der Frakverwaltung gemeldet werden.
§3.31 Drogenrouten dürfen nicht unter Wert verkauft oder getauscht werden.
§3.32 Eigenbereicherung ist verboten. Das bewusste Abfahren von Routen, um die Spieler dort auszunehmen, ist verboten. Ein Verstoß führt zu einem Frakwarn.
§3.33 Ein Bloodout bzw. Kündigung innerhalb einer Bad Fraktion muss ab sofort bei der Frakverwaltung gemeldet werden.
Grund: Vermeidung von Frakhopping
§3.34 Das dauerhafte pushen einer illegalen Route ist nur dann erlebt, wenn die jeweilige Fraktion diese Route einnehmen möchte, da das bewusste pushen und Ausnehmen der dort angefundenen Personen als Eigenbereicherung gilt.
§4 Staatsfraktionen
§4.1 Korruption ist Verboten.
§4.2 Das PD, LSSD, US Marshals und das FIB sind von 3 Partei ausgeschlossen.
§4.3 Cop-Baiting ist strengstens untersagt.
§4.4 Das Tragen von Westen einer Staatsfraktion ist Zivilisten nicht erlaubt.
§4.5 Das Ausrauben einer der Waffenkammern/Asservatenkammer einer
Staatsfraktion ist strengstens untersagt.
§4.6 Das Abnehmen von PD Waffen ist nicht erlaubt (alle PD Waffen) . (Es ist erlaubt darauf aufmerksam zu machen falls dies der Fall wäre)
Es ist nicht gestattet, die PD Gegenstände zu entnehmen.
Das Anwenden und Entwenden einer Staatswaffe ist strengstens untersagt!
§4.7 Abgenommene illegale Waffen müssen von der Staatsfraktion vernichtet werden.
§4.8 Ab 3 Warns wird die Fraktion einer neuen Leitung übergeben.
§4.9 Für eine Geisel darf man nur eine Forderung stellen. Genauso dürfen die Beamten Forderungen stellen, da die Geiselnehmer genauso ihr Leben schützen müssen.
§4.10 Bei Razzien dürfen die hochgeholten Spieler nicht mehr an der Situation teilnehmen. (Newlife) - gilt für Bad Fraktion sowie für Staatsfraktionen
§4.11 Der Fraktionsverwaltung ist es jederzeit gestattet, jemandem Administrativ den Job zu entziehen.
§4.12 Schusssichere Helme sind nicht gestattet und wird dementsprechend sanktioniert.
Ausnahme: Die US Marshals dürfen 8 schusssichere Helme tragen.
§4.13 Staatsfraktionen (LSPD/FIB/ARMY) dürfen maximal aus 60 Mitgliedern bestehen.
Ausnahme: Das L.S.S.D sowie die US Marshals dürfen aus 15 Mitgliedern bestehen.
§4.13.1 Das S.W.A.T darf nur zu 8 agieren und aus 10 Leuten bestehen.
§4.14 LSPD/FIB/Army dürfen pro Restart zwei verschiedene Routen abfahren/stürmen. Dabei ist es egal ob dies eine Drogen/Waffenroute ist. Abcampen einer Route ist verboten und wird dementsprechend bestraft.
§4.14.1 Eine Stürmung der Route ist erst ab 5 Beamten erlaubt.
§4.15 Es ist nicht gestattet, mit einem Zivilfahrzeug zu einer Situation zu fahren.
§4.16 Nach einer erfolgreichen Razzia ist es dem PD gestattet, 20% der illegalen Gegenstände aus dem Lager zu entnehmen
§4.17 Sollte ein Spieler sich Ergeben oder kooperativ gegenüber dem PD zeigen, so muss die Strafe gemindert werden.
§4.18 Es ist nicht gestattet, als Staats Fraktion/neutrale Fraktion auf einer illegalen Route zu farmen/sich einzukaufen.
§4.19 Medics dürfen in einem aktiven Schussgefecht keine Personen wiederbeleben. Machen sie das, entfällt ihre Unantastbarkeit.
§4.20 Ein Medic darf während seines Dienstes nicht ausgeraubt oder angeschossen werden. Dies nennt man Unantastbarkeit.
§4.21 Die Probezeit für neue Staatsfraktionen beträgt 2 Wochen.
§5 Bündnisse
§5.1 Bad Fraktionen ist es in jeder Hinsicht untersagt, ohne Anmeldung im Support, sich mit anderen Bad Fraktionen und / oder Untergruppierungen zu verbünden um aggressiv gegen eine andere Partei handeln zu können.
§5.2 Ein Bündnis einer Fraktion ist im Support anzumelden und muss von der Frakverwaltung durch eine Abstimmung genehmigt werden.
§5.3 Ein Bündnis ist für einen gesamten RP-Strang gültig. Es ist nur zwischen 2 Fraktionen erlaubt.
§3.4 Illegale sowie neutrale Fraktionen können keine Bündnisse mit einer Staatsfraktion schließen.
§5.5 Sollten 2 Fraktionen ein Bündnis miteinander haben, dürfen diese maximal mit 40 Personen agieren (jeweils 20 Personen pro Fraktion)
§5.6 Ein Bündnis kann mit jeder BadFrak geschlossen werden. Auch ein Bündnis zwischen Gangs / MCs und einer Mafia, einem Kartell und einer Organisation sind erlaubt.
§5.7 Wenn man einen Schusscall gegen eine Partei macht, die in einem Bündnis ist, muss kein erneuter Schuss Call gegen die zweite Partei erfolgen.
§5.8 Beide Parteien müssen mit ihren Fraktionsfahrzeugen und Fraktionskleidung agieren.
§5.9 Ein gemeinsamer Funk ist erlaubt.